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Gemeinsames Leben

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Hausordnung

 

 

Hausordnung- Hort „Rhinstrolche“

Grundsatzregeln

(von Kindern und Erziehern festgelegt)

  • Wir behandeln alle gleich, respektvoll und freundlich.
  • Wir beschädigen kein Horteigentum und auch kein Privateigentum.
  • Bei wiederholten Regelverstößen  trotz Belehrungen, Gesprächen mit dem Kind, Elterngesprächen, Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeiterin  gilt Folgendes:

Die Erzieher legen mit dem Kind für einen begrenzten Zeitraum den Spielbereich im Haus und auf dem Außengelände unter ständiger Aufsicht der Erzieher  fest. Diese Absprache wird schriftlich  dokumentiert.

  • Handy`s sind vor dem Betreten des Hortes auszuschalten und verbleiben bis zum Verlassen des Hortes in der Mappe.

Öffnungszeiten der Einrichtung

  • Schulzeit:  6.00- 7.00 Uhr und 11.00- 17.00 Uhr
  • Ferienzeit:  6.00- 17.00 Uhr

Beginn und Ende der Verantwortung des Hortes

  • Die Verantwortung der Erzieher/-innen beginnt mit der persönlichen Begrüßung des Kindes und endet mit der persönlichen Verabschiedung des Kindes oder mit der Übergabe an die Eltern/ Personensorgeberechtigten.
  • Liegt der Einrichtung eine schriftliche Vollmacht der Eltern/ Personensorgeberechtigten vor, ist das Abholen des Kindes durch dritte Personen bzw. das alleinige Gehen des Kindes möglich.
  • Kinder, die mit dem Bus nach Hause fahren oder allein den Hort verlassen dürfen, treffen sich zu gegebener Zeit mit dem verantwortlichen Erzieher im Eingangsbereich des Hortes.

 

Sicherheitsgewährung

  • Die Eltern tragen dafür Sorge, dass die Kinder Kleidung ohne Kordeln und Schnüre tragen. Das Tragen von Schlüsselbändern und umzuhängenden Geldbörsen ist nicht erlaubt.
  • Für mitgebrachte Gegenstände, Spielzeug usw.  wird keine Haftung übernommen.
  • Gefährliche Gegenstände (Feuerzeug, Streichhölzer, Messer und dgl.) sind im Hort verboten!

 Allgemeine Sicherheit

  • Kerzen und offenes Licht sind verboten.
  • Ausnahmen sind Feuerschalen im Rahmen von Festen und Feiern unter Aufsicht der Erzieher.
  • In bestimmten Zeitabständen führt die Einrichtung Evakuierungsübungen durch.

Gesundheitsvorsorge

  • Ansteckende Krankheiten des Kindes sind der Einrichtung umgehend mitzuteilen!
  • Bei auftretenden Verletzungen/Unfällen sind alle Erzieher/-innen Ersthelfer. Die Eltern/ Personensorgeberechtigten werden umgehend informiert.
  • Der Hergang wird im Unfallbuch dokumentiert und von den Eltern gegengezeichnet.
  • Bei speziellen Erkrankungen der Kinder, sind die Eltern verpflichtet einen korrekt ausgefüllten  Notfallplan in der Einrichtung zu hinterlegen.

 Beschwerdeführung

  • Im Rahmen der Qualitätssicherung steht allen Eltern/Personensorgeberechtigten das Ideen- und Beschwerdemanagement zur Verfügung.