Hausordnung
Hausordnung- Hort „Rhinstrolche“
Grundsatzregeln
(von Kindern und Erziehern festgelegt)
- Wir behandeln alle gleich, respektvoll und freundlich.
- Wir beschädigen kein Horteigentum und auch kein Privateigentum.
- Bei wiederholten Regelverstößen trotz Belehrungen, Gesprächen mit dem Kind, Elterngesprächen, Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeiterin gilt Folgendes:
Die Erzieher legen mit dem Kind für einen begrenzten Zeitraum den Spielbereich im Haus und auf dem Außengelände unter ständiger Aufsicht der Erzieher fest. Diese Absprache wird schriftlich dokumentiert.
- Handy`s sind vor dem Betreten des Hortes auszuschalten und verbleiben bis zum Verlassen des Hortes in der Mappe.
Öffnungszeiten der Einrichtung
- Schulzeit: 6.00- 7.00 Uhr und 11.00- 17.00 Uhr
- Ferienzeit: 6.00- 17.00 Uhr
Beginn und Ende der Verantwortung des Hortes
- Die Verantwortung der Erzieher/-innen beginnt mit der persönlichen Begrüßung des Kindes und endet mit der persönlichen Verabschiedung des Kindes oder mit der Übergabe an die Eltern/ Personensorgeberechtigten.
- Liegt der Einrichtung eine schriftliche Vollmacht der Eltern/ Personensorgeberechtigten vor, ist das Abholen des Kindes durch dritte Personen bzw. das alleinige Gehen des Kindes möglich.
- Kinder, die mit dem Bus nach Hause fahren oder allein den Hort verlassen dürfen, treffen sich zu gegebener Zeit mit dem verantwortlichen Erzieher im Eingangsbereich des Hortes.
Sicherheitsgewährung
- Die Eltern tragen dafür Sorge, dass die Kinder Kleidung ohne Kordeln und Schnüre tragen. Das Tragen von Schlüsselbändern und umzuhängenden Geldbörsen ist nicht erlaubt.
- Für mitgebrachte Gegenstände, Spielzeug usw. wird keine Haftung übernommen.
- Gefährliche Gegenstände (Feuerzeug, Streichhölzer, Messer und dgl.) sind im Hort verboten!
Allgemeine Sicherheit
- Kerzen und offenes Licht sind verboten.
- Ausnahmen sind Feuerschalen im Rahmen von Festen und Feiern unter Aufsicht der Erzieher.
- In bestimmten Zeitabständen führt die Einrichtung Evakuierungsübungen durch.
Gesundheitsvorsorge
- Ansteckende Krankheiten des Kindes sind der Einrichtung umgehend mitzuteilen!
- Bei auftretenden Verletzungen/Unfällen sind alle Erzieher/-innen Ersthelfer. Die Eltern/ Personensorgeberechtigten werden umgehend informiert.
- Der Hergang wird im Unfallbuch dokumentiert und von den Eltern gegengezeichnet.
- Bei speziellen Erkrankungen der Kinder, sind die Eltern verpflichtet einen korrekt ausgefüllten Notfallplan in der Einrichtung zu hinterlegen.
Beschwerdeführung
- Im Rahmen der Qualitätssicherung steht allen Eltern/Personensorgeberechtigten das Ideen- und Beschwerdemanagement zur Verfügung.