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Schutz gegen Corona

 

Auf dieser Seite informieren wir Sie fortlaufend über die Schutznahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus.

 

21.4.:

 

Bitte beachten Sie, dass das Halteverbot im Eingangsbereich weiterhin gültig ist. Nach den ersten beiden Tagen der Eingewöhnung finden sich die Kinder nun gut zurecht.

 


 

20.04.:

 

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

 

die aktuelle Situation ist für uns alle neu und wir sind bemüht, die an den beiden ersten Tagen gemachten Erfahrungen zu nutzen. Bitte beachten Sie daher die folgenden Vorgaben, die ab sofort gültig sind:

 

1. Alle Schülerinnen und Schüler benutzen den Eingang bei der Bushaltestelle in der Straße der Einheit. Das gilt auch für Teilnehmer der Notbetreuung, die an dem betreffenden Tag keinen Test vorzeigen müssen.

 

2. Kinder, die mit dem Fahrrad kommen, stellen das Fahrrad am Hort bzw. auf dem Schulhof ab und kommen danach zum Eingang an der Bushaltestelle. Bitte beachten Sie, dass an den Stellplätzen beim Hort nur Fahrräder von Kindern abgestellt werden dürfen, die den Hort besuchen.

 

3. Schulhof und Schulgebäude dürfen von Eltern und Begleitpersonen nur nach vorheriger Vorlage eines aktuellen negativen Tests betreten werden. Davon ausgenommen sind ausschließlich Notfälle nach vorheriger Absprache mit Lehrkräften oder der Schulleitung.

 

4. Die Notbetreuung findet ab dem 21.4. in Raum 213 statt.

 


 

16.4.:

 

Alle Kinder der Notbetreuung (Schule und Hort) müssen immer montags und mittwochs die Durchführung des Selbsttests vorweisen. Das bedeutet, sie melden sich am 19.4. zuerst im Bereich der Bushaltestelle in der Straße der Einheit (Eingang Anbau) und betreten danach das Schulgebäude.

 


 

15.4.:

 

Bitte nehmen Sie nach der Elternkonferenz am 15.4. noch die folgenden Informationen zu Kenntnis:

 

1. Die Kontrollen der Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 1a werden auf Montag und Mittwoch gelegt.

2. In der Warteschlange zur Testkontrolle herrscht Maskenpflicht.
3. Die Anlagen 2, 3, 4 sind am ersten Testtag im Rahmen der Testkontrolle abzugeben. Wer die Anlagen im Vorhinein bereits beim Klassenlehrer abgegeben hat, braucht sie nicht noch einmal ausfüllen. Sie finden die Unterlagen in der vorangegangen Meldung weiter unten auf der dieser Seite zum Download.
4.Trotz der Selbsttestungen bleibt die Maskenpflicht im Unterricht/Schulgebäude/ auf dem Hof (Klasse 5 und 6 sowie Erwachsene) bestehen.
5. Schülerinnen und Schüler,die den Test in der Schule vornehmen und ein positives Ergebnis angezeigt bekommen, verbleiben in der Stadtparkhalle bis zum Eintreffen der Eltern.

 


 

13.04.:

 

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

 

ab dem 19.04.21 gelten neue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie. Bitte beachten Sie die folgenden Punkte:

 

1. Ab dem 19.4.21 besteht die Pflicht zur Selbsttestung. Mit diesem Zeitpunkt entfällt die Wahlmöglichkeit für Erziehungsberechtigte, ob ihre Kinder am Präsenzunterricht teilnehmen. Es gilt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht im Rahmen des Wechselmodells. 

Die Selbsttestung hat zweimal wöchentlich zuhause zu erfolgen und ist durch die Schulleitung zu kontrollieren. Dafür haben Ihre Kinder durch die Klassenlehrkräfte insgesamt vier Testkits erhalten, zwei für die aktuelle Woche und zwei für die kommende.

 

2. Für diese Testung ist Ihr Einverständnis erforderlich. Bitte geben Sie Ihren Kindern am ersten Tag des Schulbesuchs in der kommenden Woche (19.4.oder 20.4.21) die vollständig ausgefüllten Einverständniserklärungen mit. Bereits erteilte Einverständniserklärungen sind leider nicht mehr gültig.

 

3. Alle Schülerinnen und Schüler benutzen ab 19.4.21 den Eingang bei der Bushaltestelle in der Straße der Einheit. Dort erfolgt die Kontrolle der Tests durch die Schulleitung. Vorher ist ein Betreten des Schulgebäudes nicht gestattet.

 

4. Je nach Zugehörigkeit zu den Lerngruppen muss Ihr Kind am Montag und Mittwoch bzw. am Dienstag und Donnerstag den Test vorzeigen. Am Freitag erfolgt keine Kontrolle.

Die Erstklässler der beiden FLEX- Klassen müssen am Montag und Mittwoch ein negatives Testergebnis vorweisen, die Erstklässler der 1a am Dienstag und Donnerstag. Da diese Schülerinnen und Schüler täglich den Präsenzunterricht besuchen, wechseln die Testtage nicht, sondern bleiben wöchentlich gleich.

 

5. Bitte geben Sie bei der Dokumentation der Tests die folgenden Angaben an:

 

Name des Tests: VIROMED

 

Hersteller: Nano Repro

 

Für weitere Informationen beachten Sie bitte die beigefügten Schreiben des Bildungsministeriums. Dort finden Sie ebenfalls die Anleitung zur Durchführung der Tests (Anlage 1) und die erforderliche Einverständniserklärung (Anlage 3).

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

A. Borchert

 

 

Anlage 1 - Test Gebrauchsanleitung

 

Anlage 2 - Bescheinigung Selbsttest und Negativergebnis

 

Anlage 3 - Einverständniserklärung

 

Anlage 4 - Elterninformation und Testausgabe

 

Anlage 5 - Begleitschreiben des MBJS

 

 

12.04.:

Hier finden Sie ein Video, das die Anwendung der ausgeteilten Antigen-Schnelltests anschaulich erläutert: Video Anwendung Schnelltest (Klick auf den Link öffnet ein youtube-Video)

 

Für den Inhalt des Videos ist das MBJS Brandenburg verantwortlich.